Umsetzungshilfe bei Einzelmaßnahmen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Gefördert werden aktuell sowohl Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäudehülle als auch der Austausch oder die Erweiterung der Anlagentechnik. So unterschiedlich die geförderten Maßnahmen sind, so verschieden sind auch die jeweiligen Mindestanforderungen und Fördersätze. Eine stets aktuelle Übersicht erhalten Sie von uns auf Anfrage. Für einen verantwortlichen Umgang mit den staatlichen Fördermitteln ist für die meisten geförderten Maßnahmen die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) verpflichtend. Als Gegenleistung werden die Mehrkosten für den EEE vom BAFA jedoch auch zur Hälfte mitgetragen.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?
Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen werden förderfähige Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 60.000€ pro Kalenderjahr und Wohneinheit bezuschusst.
Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Wärmedämmung), der Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich) oder der Anlagentechnik (Lüftungsanlage) werden generell mit bis zu 15% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wurden die Maßnahmen in einem im Vorfeld durchgeführten iSFP empfohlen, erhöht sich der Fördersatz auf 20% der förderfähigen Kosten.
Der Zuschuss der Heizungsanlage ist von der Art des Wärmeträgers und der Effizienz der Heizungsanlage abhängig. Zusätzlich kann ein Bonus gewährt werden wenn eine sehr alte, und dadurch klimaschädliche Heizungsanlage durch eine neue ersetzt wird. Ersetzt eine moderne Pelletheizung eine alte Ölheizung, kann die Anschaffung mit bis zu 20% bezuschusst werden. Eine Wärmepumpenanlage erhält bei gleicher Altanlage einen Zuschuss von bis zu 40%.
Das kostet mich ein EEE:
Bezüglich der Kosten für die Umsetzungshilfe bei Einzelmaßnahmen orientieren wir uns an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Für die Umsetzung einer Einzelmaßnahme berechnen wir Ihnen standardgemäß 3% der förderfähigen Kosten der Maßnahme, jedoch mindestens 600€.
Unser Honorar wird vom BAFA unabhängig von der Art der umgesetzten Maßnahme mit bis zu 50% gefördert. Die realen Mehrkosten belaufen sich somit auf 1,5% der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 300€.